Übernachten
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Verlängerung Touristisches Beherbergungsverbot vom 1. Dezember 2020:
Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist die Beherbergung zu touristischen Zwecken bis auf Weiteres untersagt. Es gibt jedoch eine Ausnahme über Weihnachten: Reisende, die im Zeitraum vom 23. - 27. Dezember 2020 zu einem Familienbesuch unterwegs sind, dürfen beherbergt werden.
Eine Übersicht zu den geltenden Regelungen finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ Diese können sich jedoch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich daher, ob Sie zu Ihrem geplanten Zeitraum zum angestrebten Reisezweck beherbergt werden dürfen.